Bedienungsanleitung - Presswerkzeug Picco IV
10.1 Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach den nationalen gesetzlichen Bestimmungen. Sie beträgt aber mindestens zwei Jahre nach Kauf und Gefahrübergang des Presswerkzeugs.
Den Kaufbeleg für den Fall einer Reparatur im Gewährleistungszeitraum aufbewahren. Wenn der Mangel auf einen nicht sach- und fachgerechten Gebrauch des Presswerkzeugs zurückzuführen ist, oder eine bestimmungsgemässe Abnutzung von Verschleissteilen vorliegt, sind Ansprüche auf Gewährleistung ausgeschlossen.
10.2 Nussbaum Gewährleistung
Voraussetzung für unsere umfassende Systemgewährleistung gemäss unserer Gewährleistungsvereinbarung mit dem Schweizerisch-Liechtensteinischen Gebäudetechnikverband (suissetec) sowie für die Systemsicherheit ist die ausschliessliche Verwendung von
Für die vollumfängliche Systemgewährleistung auf Pressverbindungen sind somit zwingend
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Die Backenaufnahme muss für die Aufnahme von
Nussbaum Pressbacken geeignet sein. -
Das Presswerkzeug muss genügend Presskraft (32 kN) erzeugen, um eine vollständige Verpressung zu gewährleisten.
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Die Presskraft darf aber nicht zu hoch sein, da sonst die Backen beschädigt werden oder gar brechen könnten.
Die Eignung von Fremd-Presswerkzeugen muss vom jeweiligen Hersteller bestätigt werden. Von der