Themenwelt - Schutz von Trinkwasser
2.1 Flüssigkeitskategorien
Gemäss SVGW W3/E1:2013 werden die verschiedenen Flüssigkeiten je nach Art ihrer Belastung in 5 Kategorien eingeteilt:
Wasser für den menschlichen Gebrauch, das direkt einer Trinkwasserinstallation entnommen wird und den Bestimmungen der Lebensmittelgesetzgebung entspricht.
Flüssigkeit, die keine Gefährdung der menschlichen Gesundheit darstellt. Flüssigkeiten, die für den menschlichen Gebrauch geeignet sind, einschliesslich Wasser aus einer Trinkwasserinstallation, das eine Veränderung in Geschmack, Geruch, Farbe oder Temperatur (Erwärmung oder Abkühlung) aufweisen kann.
Beispiele: Trinkwasser warm, gekühlt oder mit Fruchtsäften, Suppen, Kaffee, Wasser von gekochten Lebensmitteln usw.
Flüssigkeit, die eine Gesundheitsgefährdung für Menschen durch die Anwesenheit eines oder mehrerer weniger giftiger Stoffe darstellt.
Beispiele: Heizungswasser ohne Additive, Wasser mit Frostschutzmittel, Spülwasser für Geschirr- und Küchengeräte, Spülkastenwasser, zahnärztliche Arbeitsplätze usw.
Die Abgrenzung zwischen Kategorie 3 und Kategorie 4 ist LD50 = 200 mg/kg Körpergewicht gemäss EU-Dokument 93/21 EEC vom 27. April 1993. LD50 bezeichnet die orale Dosis des Giftstoffs, die bei 50 % der Versuchsratten tödlich wirkt.
Flüssigkeit, die eine Gesundheitsgefährdung für Menschen durch die Anwesenheit eines oder mehrerer giftiger oder besonders giftiger Stoffe oder einer oder mehrerer radioaktiver, mutagener oder kanzerogener (krebserregender) Substanzen darstellt.
Beispiele: Wasser mit oberflächenaktiven Stoffen, Wasser mit Desinfektionsmittel, Wasser mit Algeciden, Heizungswasser mit Additiven, Löschzusatzmittel usw.
Flüssigkeit, die eine Gesundheitsgefährdung für Menschen durch die Anwesenheit von mikrobiellen oder viralen Erregern übertragbarer Krankheiten darstellt.
Beispiele: Regenwasser, Schwimmbeckenwasser, Waschmaschinenwasser, WC-Wasser, Wasser aus Tiertränken usw.
2.2 Ursachen des Rückfliessens
Rückfliessen kann drei verschiedene Ursachen haben:
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2.3 Ursache des Querfliessens
Querflüsse entstehen sobald in einer Verteilung Wasser mit unterschiedlichen Fliessgeschwindigkeiten in den einzelnen Teilstrecken fliesst. Damit verbunden sind die unterschiedlichen Betriebsdrücke in den Teilstrecken der Verteilung.
In der Teilstrecke (A) mit grossem Trinkwasserbezug und daraus folgend hoher Fliessgeschwindigkeit sinkt gemäss dem Gesetz von Bernoulli der Fliessdruck. Das hat zur Folge, dass in einer benachbarten Teilstrecke (B) mit geringem oder Null-Trinkwasserbezug ein höherer Betriebsdruck herrscht. Dieser höhere Betriebsdruck bzw. der daraus resultierende Druckunterschied bewirkt, dass Wasser aus der Teilstrecke (B) zur Teilstrecke (A) fliesst. Die Wirkung verstärkt sich, je grösser der Durchfluss und daraus folgend die Fliessgeschwindigkeit in der Teilstrecke (A) ist.
2.4 Richtlinien und SVGW-Dokumente
Grundlegende Vorgaben für die Sicherungsmassnahmen zum Schutz vor dem Rückfliessen von Nichttrinkwasser aus Hausinstallationen in das Trinkwasserversorgungsnetz sind in der Ergänzung 1 «Rückflussverhinderung in Sanitäranlagen» zu SVGW-Richtlinie W3 zu finden (nachfolgend SVGW W3/E1).
Als Ergänzung hierzu kann die Norm EN 1717 «Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen in Trinkwasser-Installationen und allgemeine Anforderungen an Sicherungseinrichtungen zur Verhütung von Trinkwasserverunreinigungen durch Rückfließen» herangezogen werden, die an einzelnen Stellen etwas detailliertere Ausführungen enthält.
Für besondere Bereiche hat der SVGW diverse Merkblätter veröffentlicht. Für die Rückflussverhinderung sind insbesondere die folgenden Merkblätter von Bedeutung:
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SVGW-Merkblatt 10030 «Rückflussverhinderung in Betrieben der Landwirtschaft und des produzierenden Gartenbaus»
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SVGW-Merkblatt 10009 «Rückflussverhinderung bei Schwimmbad- und Schwimmteichanlagen»
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SVGW-Merkblatt 10032 «Rückflussverhinderung bei WC- oder Bidet-Duschbrausen»
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SVGW-Merkblatt 10026 «Rückflussverhinderung bei Membranfiltration»
2.5 Verantwortung des Eigentümers oder des Betreibers
Bezüglich der Verantwortung von Eigentümer und betreiber muss berücksichtigt werden, dass gemäss der «Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Duschanlagen (TBDV)» Gebäude-Trinkwasserinstallationen seit 2017 als Teil der Wasserversorgungsanlage gelten. Die Betreiber von Gebäude-Trinkwasserinstallationen, die Wasser an Konsumenten abgeben, gelten somit ebenfalls als Betreiber einer Wasserversorgung und sind dafür verantwortlich, dass die Qualität des abgegebenen Wassers den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Es ist deshalb auch in deren Interesse, dass alle Armaturen und Geräte gemäss den SVGW-Richtlinien (anerkannte Regeln der Technik) installiert und angeschlossen werden.