Themenwelt - Schutz von Trinkwasser
299.1.085 / V3
4 Sicherungseinrichtungen im Detail
Die SVGW W3/E1:2013 enthält eine detaillierte Beschreibung jeder Art von zulässiger Sicherungseinrichtung, einschliesslich umfangreicher Anforderungen an deren Funktion und deren Einbau.
Nachfolgend wird ein Überblick über die einzelnen Sicherungseinrichtungen gegeben. Weitere Details sind der SVGW W3/E1:2013 zu entnehmen.
4.1 Gruppe A: Freier Auslauf
Die Sicherungseinrichtungen der Gruppe A sind durch folgendes Merkmal definiert (SVGW W3/E1:2013, Kapitel  11):
Physikalischer Abstand zwischen der Unterkante des Trinkwasserauslaufes und dem höchstmöglichen oder kritischen Wasserspiegel eines Apparates, oder der Trinkwasserinstallation.
Konkret bedeutet das, dass das Rückfliessen durch eine ständig ungehinderte freie Fliessstrecke verhindert wird. Dieses Prinzip bietet die grösstmögliche Sicherheit, da jegliches Rückfliessen physikalisch unmöglich ist.
Bauart (Symbol) |
Beschreibung |
Grafische Darstellung |
Produktenorm |
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Ungehinderter freier Auslauf |
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SN EN 13076 |
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Freier Auslauf mit nicht kreisförmigem Überlauf (uneingeschränkt) |
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SN EN 13077 |
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Freier Auslauf mit belüftetem Tauchrohr und Überlauf, Mitlauf |
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SN EN 13078 |
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Freier Auslauf mit Injektor |
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SN EN 13079 |
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Freier Auslauf mit kreisförmigem Überlauf (eingeschränkt) |
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SN EN 14622 |
Sicherungseinrichtungen der Gruppe A, in Anlehnung an SVGW W3/E1:2013, Kapitel  11
4.2 Gruppe B: Kontrollierbare Trennung
Die Sicherungseinrichtungen der Gruppe B sind durch folgendes Merkmal definiert (SVGW W3/E1:2013, Kapitel  11):
Die Unterbrechung erfolgt durch die Aktion oder Reaktion einer oder mehrerer hydromechanischer Absperreinrichtungen bei abwechselnden oder gleichzeitigen Druckschwankungen (Unterdruck) zulaufseitig sowie Druckschwankungen ausgangsseitig (Gegendruck). Kombiniert mit diesem Vorgang ist eine Lecküberwachung des ausgangsseitigen Rückflussverhinderers.
In der konkreten Umsetzung hat diese Art von Sicherungseinrichtung drei Kammern bzw. Druckzonen, die durch Rückflussverhinderer abgetrennt sind. An der Mittelkammer befindet sich ein Entlastungsventil, das geöffnet wird, sobald der Differenzdruck zwischen Vorkammer und Mittelkammer zu gering ist (< 14 kPa / 140 mbar gemäss EN 1717, Anhang A) und die Gefahr des Rückfliessens besteht.
Drei Druckmessstellen ermöglichen eine Funktionsprüfung, sodass die korrekte Sicherungsfunktion der Mitteldruckzone «kontrollierbar» ist. Die Wartung über einen Wartungsvertrag mit dem Hersteller ist zwingend vorgeschrieben (SVGW W3/E2:2013, Kapitel 11 und 12.1.3).
Ein Video, das die Funktionsweise des
www.nussbaum.ch/schutz-von-trinkwasser
Bauart (Symbol) |
Beschreibung |
Grafische Darstellung |
Produktenorm |
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Systemtrenngerät mit kontrollierbarer Mitteldruckzone |
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SN EN 12729 |
Sicherungseinrichtungen der Gruppe B nach SVGW W3/E1:2013, Kapitel  11
4.3 Gruppe C: Nicht kontrollierbare Trennung
Die Sicherungseinrichtungen der Gruppe C sind durch folgendes Merkmal definiert (SVGW W3/E1:2013, Kapitel 11):
Die Unterbrechung erfolgt durch die Aktion oder Reaktion einer oder mehrerer hydromechanischer Absperreinrichtungen bei abwechselnden oder gleichzeitigen Druckschwankungen (Unterdruck) zulaufseitig sowie Druckschwankungen ausgangsseitig (Gegendruck). Kombiniert mit diesem Vorgang ist eine Lecküberwachung des ausgangsseitigen Rückflussverhinderers.
In der konkreten Umsetzung hat diese Art von Sicherungseinrichtung drei Kammern bzw. Druckzonen, die durch Rückflussverhinderer abgetrennt sind. An der Mittelkammer befindet sich ein Entlastungsventil, das geöffnet wird, sobald der Differenzdruck zwischen Vorkammer und Mittelkammer zu gering ist (< 10 % des Drucks in der Vorkammer gemäss EN 1717, Anhang A) und die Gefahr des Rückfliessens besteht.
Druckmessstellen zur Kontrolle sind bei Gruppe C nicht vorgesehen. Eine jährliche Wartung ist vorgesehen, aber nicht zwingend über einen Wartungsvertrag wie bei Gruppe B (SVGW W3/E2:2013, Kapitel 11 und 12.1.4).
Bauart (Symbol) |
Beschreibung |
Grafische Darstellung |
Produktenorm |
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Systemtrenngerät mit unterschiedlichen, nicht kontrollierbaren Druckzonen |
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SN EN 14367 |
Sicherungseinrichtungen der Gruppe C nach SVGW W3/E1:2013, Kapitel 11
4.4 Gruppe D: Prinzip der atmosphärischen Belüftung
Die Sicherungseinrichtungen der Gruppe D sind durch folgendes Merkmal definiert (SVGW W3/E1:2013, Kapitel 11):
Die Trennung erfolgt auf natürliche Weise durch atmosphärischen Luftdruck.
Konkret handelt es sich um eine Belüftungseinrichtung, die durch Ansaugen von Luft verhindert, dass es zu einem Unterdruck und in der Folge zu Rücksaugen kommt. Rückfliessen und Rückdrücken werden nicht verhindert. Zwischen der Belüftungsöffnung und dem maximalen nachfolgenden Wasserspiegel muss eine ständige vertikale Luftstrecke liegen (min. 300 mm bei DA, min. 150 mm bei DB und DC).
Bauart (Symbol) |
Beschreibung |
Grafische Darstellung |
Produktenorm |
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Rohrbelüfter Durchgangsform |
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SNÂ ENÂ 14451 |
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Rohrunterbrecher mit beweglichen Teilen |
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SNÂ ENÂ 14452 |
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Rohrunterbrecher mit ständiger Verbindung zur Atmosphäre |
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SNÂ ENÂ 14453 |
Sicherungseinrichtungen der Gruppe D nach SVGW W3/E1:2013, Kapitel 11
4.5 Gruppe E: Rückflussverhinderer
Die Sicherungseinrichtungen der Gruppe E sind durch folgendes Merkmal definiert (SVGW W3/E1:2013, Kapitel 11):
Eine mechanische Sicherungsarmatur, die den Durchfluss in nur eine Richtung gestattet. Sie öffnet automatisch, wenn der Druck auf der Zulaufseite grösser als der Druck nach der Armatur ist. Bei höherem Druck nach der Armatur oder bei keinem Durchfluss schliesst die Sicherungsarmatur mittels Krafteinwirkung selbstständig.
Bauart (Symbol) |
Beschreibung |
Grafische Darstellung |
Produktenorm |
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Rückflussverhinderer kontrollierbar |
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SNÂ ENÂ 13959 |
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Rückflussverhinderer nicht kontrollierbar |
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SNÂ ENÂ 13959 |
Sicherungseinrichtungen der Gruppe E nach SVGW W3/E1:2013, Kapitel 11
4.6 Gruppe H: Belüftungsarmaturen für Schlauchanschlüsse
Die Sicherungseinrichtungen der Gruppe H sind durch folgendes Merkmal definiert (SVGW W3/E1:2013, Kapitel 11):
Die Armatur belüftet entweder auf natürliche Weise durch den atmosphärischen Druck oder durch Wirkung eines mechanischen Elementes.
Konkret bedeutet das, dass Belüftungsöffnungen einen Luftzutritt bei Nulldurchfluss oder bei Unterdruck in der Zulaufseite ermöglichen. Die Belüftungsöffnungen können durch ein bewegliches Teil verschliessbar sein. Die Sicherungsarmatur wird senkrecht, mindestens 250 mm über dem höchstmöglichen Wasserspiegel eingebaut.
Bauart (Symbol) |
Beschreibung |
Grafische Darstellung |
Produktenorm |
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Rohrbelüfter für Schlauchanschlüsse |
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SNÂ ENÂ 15096 |
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Automatischer Umsteller |
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SNÂ ENÂ 14506 |
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Rohrbelüfter für Schlauchanschlüsse, kombiniert mit Rückflussverhinderer (entspricht Kombination aus HB und EB) |
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SNÂ ENÂ 15096 |
Sicherungseinrichtungen der Gruppe H nach SVGW W3/E1:2013, Kapitel 11
4.7 Gruppe L: Druckbeaufschlagter Belüfter, bei Unterdruck öffnend
Die Sicherungseinrichtungen der Gruppe L sind durch folgendes Merkmal definiert (SVGW W3/E1:2013, Kapitel 11):
Druckbeaufschlagte Belüfter in Durchgangsform sind mit Belüftungsöffnung(en) versehen, die normalerweise geschlossen ist/sind, wenn das Trinkwasser in der Armatur über oder bei atmosphärischem Druck ist. Der Belüfter öffnet bei einem Druck unter dem atmosphärischen und schliesst wieder, wenn normaler Betriebsdruck herrscht.
Zu beachten ist, dass der Belüfter dieselbe Rohrweite wie die Installation haben muss und mehr als 300 mm über dem höchstmöglichen Wasserspiegel installiert werden muss.
Bauart (Symbol) |
Beschreibung |
Grafische Darstellung |
Produktenorm |
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Belüfter druckbeaufschlagt, bei Unterdruck öffnend |
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SNÂ ENÂ 14455 |
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Belüfter druckbeaufschlagt, kombiniert mit nachgeschaltetem Rückflussverhinderer |
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SNÂ ENÂ 14455 |
Sicherungseinrichtungen der Gruppe L nach SVGW W3/E1:2013, Kapitel 11
4.8 Freier Auslauf über einem Entwässerungsgegenstand
Unabhängig von der Flüssigkeitskategorie sind einige Anforderungen für den freien Auslauf über einem Entwässerungsgegenstand zu beachten (SVGW W3/E1:2013, Kapitel 9). Dies betrifft eine Vielzahl unterschiedlicher Sicherungseinrichtungen.
Der freie Auslauf muss durch eine vollständige Trennung oder entsprechende Belüftungsöffnungen erfolgen und nach den Vorgaben der Richtlinie korrekt gestaltet sein.
1 |
Auslauf der Ãœberlaufleitung |
2 |
Entwässerungswasserspiegel |
E |
Durchmesser des Ãœberlaufs |
G |
Durchmesser der Entwässerung Anforderung: G ≥ E |
b |
Fallstrecke Anforderung: b ≥ G und b ≥ 20 mm |
S1, S2, … |
Querschnitte für den Luftdurchtritt der Belüftungsöffnungen Anforderung: S1 + S2+ … ≥ ⅓ (b x 2 π x G) |
e |
Kleinste Abmessung für die Berechnung eines Querschnittes Anforderung: e ≥ 4 mm |