Themenwelt - Schutz von Trinkwasser
3.1 Analyse und Schutzmatrix
Der erste Schritt besteht in einer umfassenden Analyse der geplanten Installation. Hier werden die Apparate identifiziert, bei denen ein Rückfliessen auftreten kann, und die Sicherungspunkte mit ihren jeweiligen Anforderungen bestimmt.
Ausschlaggebend für die Auswahl der Sicherungseinrichtung sind die zu trennenden Flüssigkeitskategorien (👉 Flüssigkeitskategorien).
Eine wichtige Rolle spielen jedoch auch die Druckverhältnisse am Sicherungspunkt (SVGW W3/E1:2013, Kapitel 7.1). Hierfür wird der maximale Betriebswasserspiegel bestimmt, und es wird ermittelt, ob der Sicherungspunkt darüber oder darunter liegt, d. h. ob der Druck am Sicherungspunkt den atmosphärischen Druck übersteigt:
Fall 1: Sicherungspunkt oberhalb des maximalen Betriebswasserspiegels, also p = atm
Fall 2: Sicherungspunkt unterhalb des maximalen Betriebswasserspiegels, also p > atm
Die geeigneten Sicherungseinrichtungen lassen sich nun aus der Schutzmatrix (SVGW W3/E1:2013, Kapitel 7.5) ablesen.
Sicherungseinrichtung |
Flüssigkeitskategorie |
|||||
---|---|---|---|---|---|---|
1 |
2 |
3 |
4 |
5 |
||
AA |
Ungehinderter freier Auslauf |
* |
• |
• |
• |
• |
AB |
Freier Auslauf mit nicht kreisförmigem Überlauf (uneingeschränkt) |
* |
• |
• |
• |
• |
AC |
Freier Auslauf mit belüftetem Tauchrohr und Überlauf, Mitlauf |
* |
• |
• |
— |
— |
AD |
Freier Auslauf mit Injektor |
* |
• |
• |
• |
• |
AF |
Freier Auslauf mit kreisförmigem Überlauf (eingeschränkt) |
* |
• |
• |
• |
— |
AG |
Freier Auslauf mit Überlauf durch Versuch mit Unterdruckprüfung bestätigt |
* |
• |
• |
— |
— |
BA |
Systemtrenngerät mit kontrollierbarer Mitteldruckzone |
• |
• |
• |
• |
— |
CA |
Systemtrenngerät mit unterschiedlichen, nicht kontrollierbaren Druckzonen |
• |
• |
• |
— |
— |
DA |
Rohrbelüfter in Durchgangsform |
O |
O |
O |
— |
— |
DB |
Rohrunterbrecher Typ A2 mit beweglichen Teilen |
O |
O |
O |
O |
— |
DC |
Rohrunterbrecher Typ A1 mit ständiger Verbindung zur Atmosphäre |
O |
O |
O |
O |
O |
EA |
Kontrollierbarer Rückflussverhinderer |
• |
• |
— |
— |
— |
EB |
Nicht kontrollierbarer Rückflussverhinderer |
Nur für bestimmten häuslichen Gebrauch |
||||
HB |
Rohrbelüfter für Schlauchanschlüsse |
O |
O |
— |
— |
— |
HC |
Automatischer Umsteller |
Nur für bestimmten häuslichen Gebrauch |
||||
HD |
Rohrbelüfter für Schlauchanschlüsse, kombiniert mit Rückflussverhinderer (Armaturenkombination) |
• |
• |
O |
— |
— |
LA |
Druckbeaufschlagter Rohrbelüfter |
O |
O |
— |
— |
— |
LB |
Druckbeaufschlagter Belüfter, kombiniert mit nachgeschaltetem Rückflussverhinderer |
• |
• |
O |
— |
— |
Schutzmatrix nach SVGW W3/E1:2013, Kapitel 7.5
• |
deckt das Risiko ab |
O |
deckt das Risiko nur ab, wenn p = atm |
— |
deckt das Risiko nicht ab |
* |
trifft nicht zu |
Hierbei ist zu beachten, dass der Einbau an geeigneter Stelle in geeigneter Umgebung erfolgen muss. Insbesondere dürfen Sicherungseinrichtungen mit atmosphärischer Belüftung (z. B. AA, BA, CA) nicht eingebaut werden, wenn die Gefahr einer Überflutung besteht.
In vielen Fällen sind passende Sicherungseichrichtungen bereits in «eigensichere» Apparate integriert, sodass ein direkter Anschluss möglich ist. Das Produkt bzw. die Unterlagen müssen sorgfältig geprüft werden, um festzustellen, ob diese «Eigensicherheit» gegeben und für den Anwendungsfall ausreichend ist.
Eine Vielzahl konkreter Beispiele und Anwendungsfälle für die verschiedenen Sicherungseinrichtungen befinden sich in Kapitel 👉 Beispiele für die Absicherung.
3.2 Einzelabsicherung vs. Sammelabsicherung
Für die Absicherung von Entnahmestellen und Apparaten gibt es prinzipiell zwei Möglichkeiten:
-
Eine Sammelabsicherung, bei der mehrere Entnahmestellen und Apparate durch eine gemeinsame Sicherung geschützt werden. Bei einer Sammelabsicherung wird die Art der Rückflussverhinderung durch diejenigen Entnahmestellen bzw. Apparate bestimmt, von denen die höchste Gefährdung in der ungünstigsten Flüssigkeitskategorie ausgeht (SVGW W3/E1:2013, Kapitel 4.1).
-
Eine individuelle Einzelabsicherung jeder Entnahmestelle und jedes Apparats.
Früher ging die Tendenz zur Sammelabsicherung. Im Wohnungsbau wurde für Steigleitungen häufig eine Sammelabsicherung bestehend aus Rückflussverhinderer an der Basis und Rohrbelüfter am oberen Ende der Steigleitung verwendet. In der Schweiz war die Sammelabsicherung jedoch selbst in der Vergangenheit nie Regel der Technik.
Aus heutiger Sicht ist hingegen eine Einzelabsicherung zu bevorzugen. In der Schweiz ist die Einzelabsicherung sogar die einzig mögliche Lösung. Die SVGW W3/E1:2013 untersagt explizit das Anschliessen von Trinkwasserentnahmestellen nach einer Sammelabsicherung (SVGW W3/E1:2013, Kapitel 5.2.2).
Gegen eine Sammelabsicherung sprechen folgende Punkte:
-
Nichttrinkwasser kann ungehindert bis zum gemeinsamen Sicherungspunkt fliessen und somit in die Etagen- und Verteilleitungen gelangen. Dies ist bei der Einzelsicherung nicht möglich, da direkt an Ort und Stelle abgesichert wird.
-
Bei einer Sammelabsicherung von Steigleitungen entstehen an den Enden Totleitungen, in denen sich Keime vermehren können.
-
Es kommt zu Druckverlusten, z. B. in Zirkulationsleitungen, die bei der Pumpenauslegung berücksichtigt werden müssen.
Zwar erscheint die Sammelabsicherung weniger aufwendig, da insgesamt weniger Sicherungseinrichtungen installiert und gewartet werden müssen. Jedoch kann die Einzelabsicherung auf die einzelnen Entnahmestellen zugeschnitten und in vielen Fällen bereits in eigensichere Armaturen integriert werden.
3.3 Risikominderung im häuslichen Bereich
Die SVGW W3/E1:2013 sieht für den häuslichen Bereich die Möglichkeit einer Risikominderung vor: Aufgrund des geringen Gefahrenpotenzials können hier Abminderungsfaktoren zum Tragen kommen, sodass die Absicherung für eine günstigere Flüssigkeitskategorie ausreicht. Die Risikominderung ist bei der Zertifizierung der Armaturen bereits berücksichtigt. Voraussetzung für den Einsatz ist, dass Montage und der Betrieb gemäss den Vorgaben des Herstellers bzw. Lieferanten erfolgen.
EN 1717:2011 geht hier noch einen Schritt weiter und enthält in Tabelle 3 eine detaillierte Auflistung der Entnahmestellen und Apparate mit Risikominderung.
Entnahmestellen und Apparate |
Kategorie |
Erlaubte Sicherungseinrichtungen |
---|---|---|
Entnahmestelle mit Brause an Waschbecken, Spülbecken, Dusche, Badewanne; ausgenommen WC und Bidet |
5 |
Sicherungseinrichtungen geeignet für Kategorie 2 und EB, ED, HC |
Badewanne mit Einlauf unterhalb der Oberkante a) |
5 |
Sicherungseinrichtungen geeignet für Kategorie 3 |
Entnahmearmaturen mit Schlauchverschraubung im häuslichen Bereich a) b) |
5 |
Sicherungseinrichtungen geeignet für Kategorie 3 |
Beregnungsanlage für Grünflächen - Unterfluranlage a) |
5 |
Sicherungseinrichtungen geeignet für Kategorie 4 |
ENÂ 1717:2011, Tabelle 3
a) |
Der Einbauort der Sicherungseinrichtung muss über dem maximalen Betriebswasserspiegel sein. |
b) |
Vorgesehen für Waschen, Reinigen oder Gartenbewässerung. |
In der Schweiz werden einige dieser Vorgaben aus der EN 1717:2011 unverändert angewandt. In einigen Bereichen werden jedoch hiervon abweichende Sicherungseinrichtungen eingesetzt. Konkrete Beispiele: 👉 Risikominderung im häuslichen Bereich.