Anwendungen und Lösungen - Trinkwasser
3.1 Gesetze, Normen und Richtlinien
In der Schweiz ist die Wasserqualität national geregelt. Für die Versorgung mit Trinkwasser und die Sicherstellung der national vorgegebenen Wasserqualität sind die Kantone zuständig.
Das Thema Trinkwasserhygiene wird durch die nachfolgenden Gesetze, Normen und Richtlinien geregelt:
3.1.1 Die Bundesverfassung
In Artikel 97 und 118 der Bundesverfassung ist der Schutz des Konsumenten und der Schutz der Gesundheit beschrieben.
3.1.2 LMG
Das «Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände» (Lebensmittelgesetz, LMG) wurde vom Parlament 2014 verabschiedet und ist am 1. Mai 2017 in Kraft getreten. Hierin wird das Trinkwasser im Gebäude je nach Verwendungszweck entweder als Lebensmittel oder als Gebrauchsgegenstand klassifiziert. Wasser, das dazu bestimmt ist, getrunken zu werden, wird als Trinkwasser klassifiziert und unter der Kategorie Lebensmittel geführt. Gleiches gilt für erwärmtes Trinkwasser.
Basierend auf dem LMG wurden verschiedene Verordnungen erlassen, die detaillierte Regeln für unterschiedliche Bereiche enthalten. Für das Trinkwasser sind vor allem die «Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung» (LGV) und die «Verordnung über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen» (TBDV) relevant.
3.1.3 LGV
Die «Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung» (LGV) ist eine grundlegende, bereichsübergreifende Verordnung, auf die sich mehrere Folgeverordnungen stützen. Sie regelt verschiedene Aspekte, die bei der Herstellung und Abgabe von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen wie Trinkwasser zu beachten sind, darunter Hygiene, Probenahme und Selbstkontrolle.
3.1.4 TBDV
Die «Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen» (TBDV) regelt die Aufbereitung, die Bereitstellung und die Qualität von Trinkwasser als Lebensmittel und von Wasser als Gebrauchsgegenstand. Sie enthält insbesondere die Anforderungen für Trinkwasser, Duschwasser in öffentlich zugänglichen Anlagen und Wasser in öffentlich zugänglichen Schwimmbädern.
3.1.5 SIA 385/1 und 385/2
Diese beiden Normen behandeln die Anlagen für Trinkwarmwasser in Gebäuden. SIA 385/1 enthält die Grundlagen und Anforderungen. Eine überarbeitete Fassung der Norm ist im November 2020 in Kraft getreten. SIA 385/2 beschreibt die Berechnungsmethoden für die Planung von Warmwasseranlagen. Die Normen begleiten die Planungsarbeiten und führen zu einer energieeffizienten, hygienisch einwandfreien Wassererwärmung, Warmwasserspeicherung und -verteilung.
3.1.6 SVGW W3
Die Richtlinie SVGW W3 beschreibt die Anforderungen an Trinkwasserinstallationen von der Hausanschlussleitung intern (ab Innenkante Gebäudeeinführung bzw. Wasserzähler) bis zu den Entnahmestellen und den angeschlossenen Apparaten.
Zusätzlich gibt es 4 Ergänzungen:
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SVGW Richtlinie W3/E1
Die Ergänzung 1 «Rückflussverhinderung in Sanitäranlagen» beschreibt die Sicherungsmassnahmen zum Schutz vor dem Rückfliessen von Nichttrinkwasser aus Hausinstallationen in das Trinkwasserversorgungsnetz, damit die Trinkwasserqualität jederzeit eingehalten werden kann.
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SVGW Richtlinie W3/E2
Die Ergänzung 2 «Betrieb und Unterhalt von Sanitäranlagen» legt die Anforderungen fest für den Betrieb und Unterhalt von Sanitäranlagen in Gebäuden.
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SVGW Richtlinie W3/E3
Die Ergänzung 3 «Hygiene in Trinkwasserinstallationen» beschreibt Massnahmen zur Sicherstellung der gesetzlich vorgeschriebenen guten Verfahrenspraxis, insbesondere zur Einhaltung der guten Hygienepraxis sowie der guten Herstellungspraxis, damit in der Trinkwasserinstallation kalt und warm die einwandfreie Trinkwasserqualität sichergestellt werden kann. Am 1. September 2020 wurde die Erstausgabe von 2018 durch eine neue Version abgelöst, die noch detailliertere Massnahmen und Anforderungen für alle Phasen im Lebenszyklus einer Trinkwasserinstallation – von der Planung bis hin zum Betrieb – enthält. Alle Bauwerke mit einer Baubewilligung ab diesem Datum müssen nach der neuen Richtlinie ausgeführt werden. Zukünftige Sanierungen sind ebenfalls nach dieser Richtlinie zu planen. Die Vorschriften zur Druckprüfung sowie zur Erstbefüllung und Spülung sind in der neuen Version der Richtlinie unverändert.
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SVGW Richtlinie W3/E4
Die Ergänzung 4 «Risikobasierte Selbstkontrolle in Gebäude-Trinkwasserinstallationen» ist am 1. März 2021 in Kraft getreten. Sie enthält detaillierte Vorgaben für die Qualitätssicherung durch den Eigentümer/Betreiber.
3.1.7 SVGW W5
Die Richtlinie SVGW W5 gilt für Fragen der Planung und Projektierung sowie für den Bau, den Betrieb und die Instandhaltung von Löscheinrichtungen, sofern diese unmittelbar oder mittelbar an das Trinkwasserversorgungsnetz angeschlossen werden.
3.1.8 SVGW-Zertifizierungsreglemente
Die SVGW-Zertifizierungsreglemente beschreiben die Anforderungen an die Prüfungen von Produkten und dienen als Grundlage für die Zertifizierung beim SVGW. Mit den Baumusterprüfungen wird der Nachweis der hygienischen Unbedenklichkeit von Metallen, Metalllegierungen und Metallüberzügen in Kontakt mit Trinkwasser erbracht.
3.2 Konformitätszeichen
Der SVGW vergibt für einzelne Produkte Konformitätszeichen, die ihre Eignung im Trinkwasserbereich bescheinigen.
SVGW-Konformitätszeichen «Wasser»
Ein Produkt, welches das SVGW-Zeichen «Wasser» trägt, wurde umfassend geprüft und ist für den Einsatz im Trinkwasserbereich geeignet. Dabei wurde der Nachweis erbracht, dass folgende Anforderungen entsprechend den internationalen Normen und den in den ZW-Reglementen aufgeführten Zertifizierungsgrundlagen des SVGW erfüllt werden:
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Die hygienische Unbedenklichkeit (Geruch, Geschmack, Wachstum von Mikroorganismen und Migration gesundheitsgefährdender Stoffe) der verwendeten Materialien in Kontakt mit Trinkwasser
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Der Schutz des Trinkwassers vor Rückfliessen oder Rückdrücken
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Die konstruktiven Eigenschaften
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Die Dichtheit
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Die mechanische Festigkeit
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Die hydraulischen und die akustischen Eigenschaften
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Das Langzeit- und, sofern erforderlich, das Druckschlagverhalten
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Die Wärmeverluste bei den Warmwasserspeichern
SVGW-Konformitätszeichen «Hygienische Unbedenklichkeit»
Bei einem Produkt oder Bauteil, welches das SVGW-Zeichen «Hygienische Unbedenklichkeit» trägt, wurden folgende hygienischen Aspekte überprüft:
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Der Geruch
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Der Geschmack
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Das Wachstum von Mikroorganismen
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Die Migration gesundheitsgefährdender Stoffe
Dieses Produkt ist in hygienischer Hinsicht für den Einsatz im Trinkwasserbereich geeignet. Das SVGW-Zeichen macht keine Aussagen bezüglich der Dichtheit, der mechanischen Festigkeit, des Langzeitverhaltens usw. des Produkts.
SVGW-Konformitätszeichen «Rückflusssicherheit»
Apparate am Ende einer Installation werden ausschliesslich dahingehend überprüft, dass von ihnen keine Gefahr der Trinkwasserverschmutzung durch Rückfliessen oder Rückdrücken ausgeht. Das SVGW-Zeichen «Rückflusssicherheit» bescheinigt, dass der Apparat an die Trinkwasserinstallation angeschlossen werden darf. Eine eventuelle Auflage im Zertifikat weist den Sanitärinstallateur darauf hin, dass vor dem Apparat eine zusätzliche Sicherungseinrichtung installiert werden muss.
3.3 Die Rolle des örtlichen Trinkwasserversorgers
Die Wasserversorgung in der Gemeinde gibt auf Anfrage im Detail Auskunft über die Qualität des Trinkwassers. Darüber hinaus sind die Wasserversorger gesetzlich verpflichtet, mindestens einmal jährlich umfassend über die Qualität des Trinkwassers zu informieren. Welche Form der Publikation die jeweilige Gemeinde wählt, ist ihr überlassen. Der SVGW bietet den Gemeinden einen Service, ihre Daten zu veröffentlichen.