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Schnellerfassung

299.1.056 / V6

4 Druckprüfung von Gasinstallationen

Da bei unsachgemässen Gasinstallationen Brand- und Explosionsgefahren drohen, ist besondere Vorsicht geboten:

  • Einhaltung der Richtlinien:

    Für die Erstellung von Gas- und Erdgasinstallationen sind die SVGW-Richtlinien G1 «Richtlinie für die Erdgasinstallation in Gebäuden» und G2 «Richtlinie für Rohrleitungen» zwingend einzuhalten.

  • Meldepflicht und Bewilligung:

    Jede einzelne Optipress-Gaz-Installation – sei es eine Neuinstallation, Erweiterung oder Änderung – muss gemäss SVGW-Richtlinie G1 dem Gasversorger und weiteren zuständigen Stellen vor Beginn der Arbeiten schriftlich angezeigt werden. Mit der Ausführung darf erst nach erteilter Bewilligung begonnen werden.

  • Druckprüfung und Inbetriebnahme:

    Eine Optipress-Gaz-Installation darf erst in Betrieb genommen werden, wenn sich der zuständige Gasversorger oder eine von diesem beauftragte Kontrollstelle davon überzeugt hat, dass die Installation den Anforderungen der SVGW-Richtlinie G1 entspricht und die Kontrollen erfolgreich durchgeführt wurden. In Kapitel 13 der SVGW-Richtlinie G1 und Kapitel 8 der SVGW-Richtlinie G2 sind die entsprechenden Prüfungen beschrieben.