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3 Zulassungen und Bescheinigungen für Industrieanwendungen

Für Industrieanlagen gelten u. A. die folgenden Zulassungen und Bescheinigungen:

3.1 TÜV-Zertifizierung

Der TÜV-Verband ist eine unabhängige Prüforganisation, welche die Sicherheit und Qualität von Dienstleistungen, technischen Anlagen, Systemen, Produkten u. v. m. überwacht. Eine wichtige Tätigkeit des TÜV-Verbands ist das Ausstellen von Bescheinigungen, die bestätigen, dass die hohen Anforderungen des TÜV-Verbands erfüllt sind. Im Bereich Rohrleistungssysteme und -Produkte sind dies folgende Kriterien:

  • Sicherheit: Ein TÜV-Zertifikat stellt sicher, dass das Produkt/System sicher und zuverlässig ist und den Anforderungen an die Nutzungsdauer und Belastbarkeit entspricht.

  • Qualitätssicherung: Der TÜV-Verband prüft das Produkt/System und stellt sicher, dass es den hohen Qualitätsstandards entspricht, die für eine effektive und sichere Leistung erforderlich sind.

  • Rechtssicherheit: Ein TÜV-Zertifikat zeigt, dass das Produkt/System den Anforderungen der relevanten Gesetze, Verordnungen und Normen entspricht und somit legal und sicher betrieben werden kann.

3.1.1 TÜV-Bescheinigung nach Richtlinie 2014/68/EU (Druckgeräterichtlinie)

Die Richtlinie 2014/68/EU ist eine europäische Richtlinie, die sich mit Druckgeräten befasst. Sie wird oft als «Druckgeräterichtlinie» bezeichnet. Die Richtlinie legt grundlegende Sicherheitsanforderungen für Druckgeräte fest und zielt darauf ab, ein hohes Mass an Schutz für Menschen, Eigentum und die Umwelt zu gewährleisten.

Die Druckgeräterichtlinie gilt für Druckgeräte und Baugruppen ab einem Druck von mehr als 0.5 bar. Sie umfasst verschiedene Arten von Druckgeräten wie Behälter, Rohrleitungen, Armaturen, Druckbehälter und Wärmetauscher. Diese Richtlinie ist in der Schweiz im Juli 2014 in Kraft getreten und ab Juli 2016 in der Praxis anzuwenden.

Diese Zertifizierung ist gültig für alle Medien, auch Fluide genannt (Gase und Flüssigkeiten), die nicht durch anwendungsbezogene Vorschriften geprüft werden müssen. Die Freigabe der einzelnen Medien erfolgt immer durch den Hersteller nach einer Eignungsprüfung. Dies können gasförmige Medien sein, wie zum Beispiel Stickstoff, Kohlendioxyd, Edel- und Formiergase, Druckluft oder Wasserstoff, oder auch flüssige Medien wie Öle, Diesel, Reinigungsmittel.

3.1.2 TÜV-Zertifizierung für Sauerstoff und Acetylen

Sauerstoff und Acetylen brauchen aufgrund ihrer Eigenschaften und des potenziellen Risikos, das sie darstellen können, bestimmte Sicherheitsstandards und daher eine Eignungsprüfung, resp. Zulassung für die verwendeten Materialien. Diese beiden Medien werden sehr häufig in der Industrie, z. B. für die Schweiss- und Schneidetechnik benötigt.

Acetylen mit roter Kennzeichnung

Sauerstoff mit weisser Kennzeichnung

3.2 VdS-Zertifizierung für Sprinkleranlagen

Der VdS, früher «Verband der Sachversicherer» ist heute unter dem Namen VdS Schadenverhütung GmbH als privatwirtschaftliche Prüf- und Zertifizierstelle der deutschen Versicherungswirtschaft bekannt. Im Bereich Sprinkleranlagen bescheinigt ein VdS-Zertifikat, dass die zertifizierten Bauteile den hohen Anforderungen des VdS entsprechen und somit als sicher und zuverlässig eingestuft werden. Ein solches Zertifikat kann von Versicherungsunternehmen und anderen Institutionen als Qualitätsnachweis verlangt werden.

Für VdS-konforme Sprinkleranlagen gemäss VdS CEA 4001 sind ausschliesslich Edelstahlrohre gemäss den Vorgaben der VdS Anerkennungen zulässig. Es gelten Abstände und Anordnung (Halterungsabstände) für Stahlrohre gemäss VdS CEA 4001 Abschnitt 15.2.2.

Der VdS ist eine akkreditierte Prüfstelle, die auch vom VKF anerkannt ist. Die VdS Schadenverhütung GmbH ist Europas grösstes Institut für Unternehmenssicherheit. Vermehrt fordern Bauherren eine offizielle Zulassung (Dokument) für Sprinkleranlagen. In der Schweiz gelten aber für die technische Ausführung grundsätzlich die Richtlinien des VKF.

3.3 VdS-Zertifizierung für Feuerlöschleitungen

Die Richtlinie SVGW W5 gilt für Fragen der Planung und Projektierung sowie für den Bau, den Betrieb und die Instandhaltung von Löscheinrichtungen, sofern diese unmittelbar oder mittelbar an das Trinkwasserversorgungsnetz angeschlossen werden.

3.4 VKF-Brandschutzvorschriften 2015

VKF-Brandschutzvorschriften 2015

Die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) entwickelt im Auftrag der Kantonalen Gebäudeversicherungen Instrumente zur Minimierung von Personen- und Gebäudeschäden durch Brände und Naturgefahren. Beim Brandschutz sind dies die schweizweit verbindlichen Brandschutzvorschriften sowie das Brandschutzregister.

Die Schweizerischen VKF-Brandschutzvorschriften stellen die gesetzliche Grundlage für die Ausführung des Brandschutzes in Gebäuden dar. Sie bestehen aus der VKF-Brandschutznorm und den VKF-Brandschutzrichtlinien. Die Schweizerischen Brandschutzvorschriften bezwecken den Schutz von Personen und Sachen vor Bränden und Explosionen. Sie sind im ganzen Land verbindlich und richten sich an Eigentümer und Nutzer von Bauten sowie an alle Personen, die bei Bau, Planung oder Betrieb tätig sind.

3.5 BABS-Prüfbericht für Installationen in Zivilschutzanlagen

Die Prüfstelle für ABC-Schutzmaterial des Bundesamts für Bevölkerungsschutz BABS erstellt unter anderem Prüfberichte, welche die Überprüfung der Schocksicherheit von Produkten und Rohrleitungssystemen für die Verwendung in Schutzbauten bescheinigen.

Die Prüfung findet bei der akkreditierten Prüfstelle für ABC-Schutzmaterial im Labor Spiez statt. Zweck der Anlage ist es, Erdstosswirkungen zu simulieren, wie sie von Explosionen, Erdbeben oder anderen Ereignissen herrühren, um einzelne Bauteile oder ganze Geräte auf ihre Schocktauglichkeit zu testen. Für Installationen in Zivilschutzbauten muss diese Prüfung vorhanden sein.

3.6 Werkszeugnis 2.2

Ein Werkszeugnis 2.2 ist eine Bescheinigung, in der der Hersteller bestätigt, dass die gelieferten Erzeugnisse den Anforderungen der Bestellung entsprechen, mit Angabe von Ergebnissen nicht spezifischer Prüfungen und nur für metallische Erzeugnisse. Inhaltlich beziehen sich die Werkszeugnisse nach EN 10204 nur auf die Werkstoffdeklaration. Die Werkszeugnisse können vom Bauherren oder teilweise vom Planer verlangt werden. In der Chemie- und Pharmabranche dienen diese als Nachweis und Dokumentation für die Einhaltung der Werksnormen.

3.7 Werkszeugnis 3.1 nach EN 10204

Diese Werkszeugnisse sind chargenbezogen (Produktionsserie) und begleiten das Produkt immer in der ganzen Lieferkette, von der Herstellung des Rohmaterials bis zur Auslieferung zum Kunden.

3.8 Konformitätserklärung

Ein Hersteller kann eine Konformitätserklärung für eine Anlage oder ein Gerät (nicht für Einzelkomponenten) erstellen, um zu bestätigen, dass bei einem Produkt die relevanten Standards und Anforderungen eingehalten werden. Die Konformitätserklärung kann für Kunden und Verbraucher relevant sein, um die Einhaltung von Normen und die Sicherheit des Produkts zu bestätigen.