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Schnellerfassung

299.1.069 / V4

2 Gesetze, Normen und Richtlinien

Alle Anlageteile müssen gemäss der Richtlinie für Trinkwasserinstallationen W3 respektive der Richtlinie für Erdgasinstallationen G1 des SVGW geplant, betrieben und instandgehalten werden.

2.1 SIA 385/1 und 385/2

Diese beiden Normen behandeln die Anlagen für Trinkwarmwasser in Gebäuden. SIA 385/1 enthält die Grundlagen und Anforderungen. Eine überarbeitete Fassung der Norm ist im November 2020 in Kraft getreten. SIA 385/2 beschreibt die Berechnungsmethoden für die Planung von Warmwasseranlagen. Die Normen begleiten die Planungsarbeiten und führen zu einer energieeffizienten, hygienisch einwandfreien Wassererwärmung, Warmwasserspeicherung und -verteilung.

2.2 SVGW W3

Die Richtlinie SVGW W3 beschreibt die Anforderungen an Trinkwasserinstallationen von der Hausanschlussleitung intern (ab Innenkante Gebäudeeinführung bzw. Wasserzähler) bis zu den Entnahmestellen und den angeschlossenen Apparaten.

Zusätzlich gibt es 4 Ergänzungen:

  • SVGW Richtlinie W3/E1

    Die Ergänzung 1 «Rückflussverhinderung in Sanitäranlagen» beschreibt die Sicherungsmassnahmen zum Schutz vor dem Rückfliessen von Nichttrinkwasser aus Hausinstallationen in das Trinkwasserversorgungsnetz, damit die Trinkwasserqualität jederzeit eingehalten werden kann.

  • SVGW Richtlinie W3/E2

    Die Ergänzung 2 «Betrieb und Unterhalt von Sanitäranlagen» legt die Anforderungen fest für den Betrieb und Unterhalt von Sanitäranlagen in Gebäuden.

  • SVGW Richtlinie W3/E3

    Die Ergänzung 3 «Hygiene in Trinkwasserinstallationen» beschreibt Massnahmen zur Sicherstellung der gesetzlich vorgeschriebenen guten Verfahrenspraxis, insbesondere zur Einhaltung der guten Hygienepraxis sowie der guten Herstellungspraxis, damit in der Trinkwasserinstallation kalt und warm die einwandfreie Trinkwasserqualität sichergestellt werden kann. Am 1. September 2020 wurde die Erstausgabe von 2018 durch eine neue Version abgelöst, die noch detailliertere Massnahmen und Anforderungen für alle Phasen im Lebenszyklus einer Trinkwasserinstallation – von der Planung bis hin zum Betrieb – enthält. Alle Bauwerke mit einer Baubewilligung ab diesem Datum müssen nach der neuen Richtlinie ausgeführt werden. Zukünftige Sanierungen sind ebenfalls nach dieser Richtlinie zu planen. Die Vorschriften zur Druckprüfung sowie zur Erstbefüllung und Spülung sind in der neuen Version der Richtlinie unverändert.

  • SVGW Richtlinie W3/E4

    Die Ergänzung 4 «Risikobasierte Selbstkontrolle in Gebäude-Trinkwasserinstallationen» ist am 1. März 2021 in Kraft getreten. Sie enthält detaillierte Vorgaben für die Qualitätssicherung durch den Eigentümer/Betreiber.

2.3 SVGW W4

Die Richtlinie SVGW W4 beschreibt die Anforderungen an Planung, Projektierung sowie Bau, Betrieb und Unterhalt von Trinkwasserversorgungssystemen ausserhalb von Gebäuden.

2.4 SIA 384/1 und SIA 384/2

Diese beiden Normen behandeln die Heizungsanlagen in Gebäuden. Die Norm SIA 384/1 (2009) ersetzt die Empfehlung SIA 384/1 (1991) Zentralheizungen. Im Gegensatz zur früheren Empfehlung beruht die neue Norm 384/1 auf einer entsprechenden europäischen Norm.

Die Norm SIA 384/1 legt die Anforderungen an die Planung und Ausführung von Heizungsanlagen fest.

Die Norm SIA 384/2 legt Verfahren zur Berechnung der statischen Norm-Heizlast für Standardfälle unter Auslegebedingungen fest.

2.5 SVGW G1 Richtlinie für die Erdgasinstallation in Gebäuden (Gasleitsätze)

Die Richtlinie SVGW G1 gilt für die Planung, Errichtung, Änderung, den Betrieb und die Instandhaltung einer Erdgasinstallation. Sie beschreibt die Anforderungen an Erdgasinstallationen nach der Hauptabsperrarmatur bzw. von der Hausinnenwand bis zum Apparateanschluss. Weiter legt sie die Anforderungen an den Aufstellungsort eines Gasapparats, an den Brandschutz sowie die Abgasanlage fest.

2.6 Richtlinie EKAS 6517

Diese Richtlinie gilt für Anlagen und Einrichtungen zur Lagerung oder Nutzung von Flüssiggas (Flüssiggasanlagen) im industriellen, gewerblichen und betrieblichen Bereich sowie sinngemäss als Stand der Technik für den privaten Bereich. Sie umfasst Planung, Installation, Ausrüstung, Betrieb, Umgang, Kontrolle und Instandhaltung der Flüssiggasanlagen sowie Vorgaben zur fachlichen Qualifikation von Installateuren, Kontrolleuren und Personal.

2.7 Leitfaden L1 Arbeitskreis LPG

Der Leitfaden L1 gilt für Planung, Bau, Änderung/Erweiterung, Betrieb sowie Instandhaltung und Kontrolle einer Flüssiggasanlage. Sie beschreibt die Anforderungen an Flüssiggasinstallationen vom Flüssiggasbehälter bis zum Apparateanschluss. Weiter legt sie die Anforderungen an den Aufstellungsort eines Gasapparats, den Brandschutz sowie die Abgasanlage fest. Der Leitfaden fasst die wichtigsten Vorschriften und Regelwerke zusammen, zeigt praktische Lösungsmöglichkeiten auf, mit denen die Sicherheitsschutzziele erreicht werden können und definiert die Regeln der Technik.