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Schnellerfassung

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7 Pflege und Kontrolle

7.1 Salzvorrat kontrollieren

  • Den Salzvorrat periodisch kontrollieren. Nussbaum empfiehlt eine monatliche Kontrolle.
    Sicherstellen, dass immer mindestens eine Salzschicht von ca. 6 cm ab Boden vorhanden ist.
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7.2 Salz nachfüllen

Hinweis

Hinweis

Schäden am Wasserenthärter durch falsches Regeneriersalz

  • Nur Regeneriersalz mit den Reinheitsanforderungen gemäss EN 973 verwenden.
  • Regeneriersalz fein oder Salztabletten verwenden, z. B. REOSAL® (19096.21).

Voraussetzungen:

  • Der Salzvorrat geht zu Ende, aber eine Salzschicht von mind. 6 cm ab Boden ist noch vorhanden.
  1. Den Deckel des Salzbehälters öffnen.
  2. Regeneriersalz bis maximal 4 cm unterhalb der mit dem Pfeil gekennzeichneten Schraube einfüllen. Die Füllmenge für das jeweilige Gerät ist zu finden unter «Salzbehälter Inhalt» im Kapitel 👉 Technische Daten.
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Der Salzvorrat sollte immer rechtzeitig aufgefüllt werden. Wenn der Salzvorrat jedoch nach einer längeren Abwesenheit komplett aufgebraucht wurde, dann Salz nachfüllen und kurz die Taste <Regeneration>

drücken. Die Regeneration wird am selben Tag durchgeführt und auf der Anzeige erscheint [Heute Regen].

7.3 Resthärte des Weichwassers kontrollieren

Die Funktion der Anlage sollte periodisch durch eine Messung der Resthärte des Weichwassers kontrolliert werden. Nussbaum empfiehlt einen Kontroll-Zyklus von zwei Monaten.

Für die Messung empfiehlt Nussbaum das Härtetest-Set 19097.21. Detaillierte Informationen zur Anwendung sind auch in der dem Härtetest-Set beiliegenden Gebrauchsanweisung zu finden.

  1. Sicherstellen, dass das Ablaufdatum des Härtetest-Sets noch nicht überschritten ist.
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  2. Das Messröhrchen mit dem zu untersuchenden Wasser gut spülen.
  3. Das Messröhrchen bis zur 5-ml-Marke mit dem zu untersuchenden Wasser füllen.
  4. Die Titrierlösung tropfenweise zugeben und nach jedem Tropfen umschwenken.
  5. Die Tropfen bis zum Farbumschlag von Rot nach Grün zählen. Jeder verbrauchte Tropfen entspricht einem französischen Härtegrad.

7.4 Inspektion und Unterhalt gemäss Trinkwasserverordnung und SVGW W3/E2

Die Anlage ist weitgehend wartungsfrei. Jedoch muss gemäss Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV) [SR 817.022.11] in Art. 4, Abs. 3 und Art. 13 die Anlage regelmässig durch eine entsprechend ausgebildete Person überwacht und unterhalten werden. Im Speziellen müssen die Vorgaben für die Häufigkeit der Inspektionen und des Unterhalts nach SVGW-Richtlinie W3/E2 berücksichtigt werden.

Nussbaum empfiehlt, diese Arbeiten im Rahmen der Nussbaum Servicepakete ausführen zu lassen.

7.5 Nussbaum Servicepakete

Für die regelmässige, kompetente und zuverlässige Pflege und Wartung des Wasserenthärters bietet Ihnen Nussbaum zwei unterschiedliche Servicepakete an.

Weitere Informationen und Anfrage unter: www.nussbaum.ch/service-wasserenthaerter.