Bedienungsanleitung - Wasserenthärter
7.2 Salz nachfüllen
Hinweis
Schäden am Wasserenthärter durch falsches Regeneriersalz
- Nur Regeneriersalz mit den Reinheitsanforderungen gemäss EN 973 verwenden.
- Regeneriersalz fein oder Salztabletten verwenden, z. B. REOSAL® (19096.21).
Voraussetzungen:
- Der Salzvorrat geht zu Ende, aber eine Salzschicht von mind. 6 cm ab Boden ist noch vorhanden.
- Den Deckel des Salzbehälters öffnen.
- Regeneriersalz bis maximal 4 cm unterhalb der mit dem Pfeil gekennzeichneten Schraube einfüllen. Die Füllmenge für das jeweilige Gerät ist zu finden unter «Salzbehälter Inhalt» im Kapitel 👉 Technische Daten.
Der Salzvorrat sollte immer rechtzeitig aufgefüllt werden. Wenn der Salzvorrat jedoch nach einer längeren Abwesenheit komplett aufgebraucht wurde, dann Salz nachfüllen und kurz die Taste <Regeneration>
7.3 Resthärte des Weichwassers kontrollieren
Die Funktion der Anlage sollte periodisch durch eine Messung der Resthärte des Weichwassers kontrolliert werden.
Für die Messung empfiehlt
- Sicherstellen, dass das Ablaufdatum des Härtetest-Sets noch nicht überschritten ist.
- Die eingestellte Wasserhärte des Kaltwassers messen. Dafür sicherstellen, dass an der Anschlussgarnitur beide Ventile bis zum Anschlag geöffnet sind, 👉 Ventile für den Normalbetrieb einstellen.
- An der Entnahmearmatur Kaltwasser ablaufen lassen, bis die Konstanttemperatur erreicht ist.
- Das Messröhrchen mit dem zu untersuchenden Wasser gut spülen.
- Das Messröhrchen bis zur 5-ml-Marke mit dem zu untersuchenden Wasser füllen.
- Die Titrierlösung tropfenweise zugeben und nach jedem Tropfen umschwenken.
- Die Tropfen bis zum Farbumschlag von Rot nach Grün zählen. Jeder verbrauchte Tropfen entspricht einem französischen Härtegrad.
7.4 Inspektion und Unterhalt gemäss Trinkwasserverordnung und SVGW W3/E2
Die Anlage ist weitgehend wartungsfrei. Jedoch muss gemäss Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV) [SR 817.022.11] in Art. 4, Abs. 3 und Art. 13 die Anlage regelmässig durch eine entsprechend ausgebildete Person überwacht und unterhalten werden. Im Speziellen müssen die Vorgaben für die Häufigkeit der Inspektionen und des Unterhalts nach SVGW-Richtlinie W3/E2 berücksichtigt werden.
7.5 Nussbaum Servicepakete
Für die regelmässige, kompetente und zuverlässige Pflege und Wartung des Wasserenthärters bietet Ihnen
Weitere Informationen und Anfrage unter: www.nussbaum.ch/service-wasserenthaerter.