Themenwelt - Trinkwasserhygiene — Die Anlage ist die Lösung
4.1 Richtlinie Material
Erster und grundlegender Einflussfaktor der Trinkwasserhygiene ist das verwendete Material. Hierbei sind zwei Aspekte zu beachten.
Materialien klug auswählen:
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In der Hauswasserzentrale und in der Steigzone metallische Werkstoffe einsetzen (Optiarmatur, Optipress-Aquaplus); auf der Etage Kunststoffrohre (Optiflex) im Einzelzapfstellen-System verwenden. Die Dimensionierung muss durchflussoptimiert erfolgen.
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Nur hygienisch geprüfte Armaturen und Rohrleitungssysteme mit SVGW-Zertifizierung verwenden. Alle Armaturen und Rohrleitungssysteme von
Nussbaum erfüllen diese Anforderung. -
Zusätzlich sicherstellen, dass auch alle anderen Trinkwasserkontaktmaterialien (z. B. Duschschläuche) geeignet sind.
Anmerkung: Nicht nur die Materialzusammensetzung, sondern auch die Oberflächenstruktur spielt eine Rolle für die Trinkwasserhygiene: Je rauer die Rohroberflächen, desto besser können sich Mikroorganismen vermehren.
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Bleifreie Komponenten für die Installation verwenden, um die Anforderungen der TBDV:2024 (👉 TBDV-Grenzwerte) und Minergie-ECO zu erfüllen.
Materialien richtig lagern und verarbeiten:
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Bei Transport und Lagerung die Materialien vor Umwelteinflüssen (Schmutz, Nässe, Hitze, Frost, UV-Strahlung, Chemikalien) schützen. Verschiedene Materialien getrennt lagern (W3/E3:2020, 7.4).
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Auf hygienische Verarbeitung der Rohre, Formstücke und Armaturen gemäss suissetec-Merkblatt achten.
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Die Herstellervorgaben und Montagerichtlinien beachten.
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Verpackungen und Schutzkappen erst unmittelbar vor der Verarbeitung entfernen (👉 Verpackung).
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Nicht fertiggestellte Anlageteile gegen das Eindringen von Schmutz mit Kappen und Zapfen verschliessen. Rohre, Formstücke und Armaturen durch das Anbringen von Stopfen oder ähnliche Massnahmen vor dem Eindringen von Verunreinigungen schützen.
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Arbeitsschritte wie Druckprüfung und Erstbefüllung so durchführen, dass die Materialien hygienisch einwandfrei bleiben (👉 Richtlinie Arbeitsabläufe).
Weitere Details zum Einsatz von Materialien finden Sie hier:
4.2 Richtlinie Temperatur
Wassertemperaturen im für die Verkeimung kritischen Bereich müssen vermieden werden. Beim Kaltwasser ist die Hygienethematik besonders hoch zu werten, da sich Massnahmen zur Desinfektion schwieriger umzusetzen lassen als beim Warmwasser, wo eine thermische Desinfektion durchführbar ist.
Für die Temperaturhaltung gelten folgende Anforderungen:
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Eine Kaltwassertemperatur von maximal 25 °C einhalten (W3/E3:2020, 6.1.6). Bei der Übergabe muss sichergestellt werden, dass diese Maximaltemperatur an allen Entnahmestellen nach 30 s Vorlaufzeit eingehalten wird (W3/E3:2020, 10).
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Die Warmwassertemperaturen nach W3/E3:2020, 6.1.6 einhalten.
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60 °C am Ausgang des Wassererwärmers
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55 °C in den warmgehaltenen Leitungen (bis inklusive Verteiler)
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50 °C an der Entnahmestelle (nach 7-facher gemessener Ausstosszeit)
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Die maximalen Ausstosszeiten für Warmwasser nach SIA 385/2:2015, 3.2 und 3.3 einhalten. Gemeint ist hiermit die Zeit, bis 40 °C an der Entnahmestelle erreicht sind (SIA 385/2:2015, Anhang G.2). Vorgeschrieben sind:
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10 Sekunden bei warmgehaltenen Leitungen
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15 Sekunden bei nicht warmgehaltenen Leitungen
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Zur Umsetzung dieser Anforderungen tragen folgende Massnahmen bei:
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Temperaturübergänge durch thermische Trennung in der Steigzone und auf der Etage vermeiden.
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Die Ausstosszeit durch optimale Leitungsführung und -auslegung auf der Etage minimieren.
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An Übergängen zwischen warmgehaltenen und nicht warmgehaltenen Leitungen Wärmesiphons in Form eines absteigenden Rohrs installieren. Die Höhe des Wärmesiphons muss mindestens 7 x den Innendurchmesser des Rohrs (ID) oder mindestens 15 cm betragen (SIA 385/1:2020, 5.5.4).
Wärmesiphons verhindern eine Auskühlung durch rohrinterne Gegenstromzirkulation. Kaltes Wasser sammelt sich aufgrund seiner grösseren Dichte am tiefsten Punkt des Siphons und kann nicht in den Wassererwärmer bzw. die warmgehaltene Leitung zurückströmen. Gleichzeitig kann das warme Wasser aus dem Wassererwärmer bzw. aus der warmgehaltenen Leitung nicht in den kühleren Wärmsiphon sinken und sich nicht im Anschlussrohr ausbreiten und auskühlen.
Anmerkung: Gedämmte Verbindungsleitungen mit einer Länge ≤ 1 m werden zur warmgehaltenen Leitung mitgezählt.
Weitere Details zur Temperaturhaltung finden Sie hier:
4.3 Richtlinie Stagnation
Stagnationen können im Trinkwasser-Verteilsystem nicht komplett vermieden werden. Mit folgenden Massnahmen lässt sich das Stagnationsrisiko jedoch deutlich reduzieren.
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Das Trinkwasservolumen in der Anlage so gering wie möglich halten. Ziel ist es, dass das Volumen innerhalb von max. 72 Stunden komplett ausgetauscht wird (W3/E3:2020, 6.1.2, 👉 72-Stunden-Regel).
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Nussbaum empfiehlt hierzu: Optimal dimensionierte Verteilleitungen und kurze Ausstossleitungen mit kleiner Rohrweite im Einzelzapfstellen-System planen (👉 Einzelzapfstellen-System).Tipp: Die verschiedenen Hilfsmittel zur Dimensionierung auf den
Nussbaum Webseiten verwenden:
www.nussbaum.ch/planungstools.Anmerkung: Automatische Spülsysteme können eingesetzt werden (👉 Spülsysteme), sind jedoch mit der
Nussbaum Lösung in der Regel nicht notwendig. Zudem entfalten sie an neuralgischen Stellen wie Duschschläuchen oder Brausen ohnehin keine Wirkung (kritischer letzter Meter). -
Den Durchfluss optimieren. Die Installation so planen, dass ⅔ des Druckverlusts in der Anschlussleitung stattfindet und nur ⅓ in den Verteilleitungen. Hierzu Installationskomponenten mit einem möglichst kleinen Druckverlustbeiwert (ζ-Wert) und Formstücke Typ A verwenden.
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Auch Anlagen zur Trinkwassernachbehandlung und Wassererwärmer für geringe Stagnationszeiten auslegen.
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Nicht durchflossene Leitungsabschnitte vermeiden bzw. möglichst kurz halten (max. 4 x ID).
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Im Betrieb bestimmte Verhaltensregeln einhalten, z. B. nach Abwesenheiten Wasser kurz aus der Zapfstelle ausfliessen lassen.
Weitere Details zur Stagnationsvermeidung finden Sie hier:
4.4 Richtlinie Arbeitsabläufe
4.4.1 Planung der Bauabläufe
Die Arbeitsabläufe, die im Rahmen der Erstellung einer Trinkwasserinstallation durchzuführen sind, müssen bereits vorab mit der Bauherrschaft und dem Bauverantwortlichen geplant werden und sind auch Teil der Ausschreibung nach NPK. Die SVGW-Richtlinie W3/E3:2020 weist explizit darauf hin, dass in der Vorprojektphase folgende Punkte auszuarbeiten sind:
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Bauabschnitte und die daraus folgenden Bauabläufe
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Anzahl Druckprüfungen (Details zum Arbeitsablauf siehe 👉 Druckprüfung)
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Absperr- und Spülkonzept für die zeitlich versetzten Inbetriebnahmen. Dazu zählt auch Folgendes:
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Spülung der Hausanschlussleitung
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Anzahl der Erstbefüllungen und Spülungen (Details zum Arbeitsablauf siehe 👉 Erstbefüllung und Spülung)
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Anzahl der Übergaben an den Eigentümer/Betreiber für den bestimmungsgemässen Betrieb (Details zum Arbeitsablauf siehe 👉 Inbetriebnahme und Übergabe)
4.4.2 Druckprüfung
Um die Dichtheit der Leitungen zu überprüfen, ist eine Druckprüfung erforderlich. Diese Druckprüfung muss bei grösseren Anlagen in geeigneten Teilabschnitten erfolgen.
Aus hygienischen Gründen ist bei der Druckprüfung entscheidend, zu welchem Zeitpunkt die Installation mit Wasser befüllt wird, um eine Stagnation des Wassers in den Leitungen zu verhindern. Deshalb empfehlen wir eine Dichtheitsprüfung mit Luft (150 mbar bzw. für die Lecksuche bis max. 1 bar) und nach der Erstbefüllung/Inbetriebnahme eine Endprüfung mit Wasser mit dem Betriebsdruck (Prüfmethode A). Dies sollte in den letzten 72 Stunden vor dem bestimmungsgemässen Betrieb stattfinden.
Praxistipps:
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Während der Bauzeit kann ein Manometer montiert und bis zu 1 bar Druck auf den Leitungen belassen werden. So ist jederzeit ersichtlich, ob nach der ersten Dichtheitsprüfung Lecks entstanden sind.
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Andernfalls ist es empfehlenswert, vor der Erstbefüllung und Endprüfung nochmals eine kurze Prüfung mit Luft durchzuführen, um auszuschliessen, dass in der Zwischenzeit neue Lecks entstanden sind.
Ausführliche Informationen zur Druckprüfung sind dem
4.4.3 Erstbefüllung und Spülung
Bei der Erstbefüllung liegt das Hauptaugenmerk darauf, von Beginn an sauberes, hygienisch einwandfreies Trinkwasser in die Installation zu speisen.
Die Richtlinie SVGW W3/E3:2020 enthält in Kapitel 9 detaillierte Vorgaben zu Erstbefüllung und Spülung.
Für den Zeitpunkt der Durchführung gilt: Alle Trinkwasserleitungen sollten frühestens 72 Stunden vor dem bestimmungsgemässen Betrieb befüllt werden. Wenn zwischen Erstbefüllung/Spülung und Betrieb mehr als 72 Stunden vergehen, sind Massnahmen zu ergreifen, damit der betroffene Leitungsinhalt alle 72 Stunden erneuert wird.
Die nachfolgende Tabelle zeigt einen exemplarischen Ablauf für die Erstbefüllung und Spülung. Die Schritte sind für die Kaltwasserleitungen dargestellt, erfolgen aber für die Warmwasserleitungen nach demselben Prinzip.
Schritt 1:
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Schritt 2:
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Schritt 3:
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Schritt 4:
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Exemplarischer Ablauf für die Erstbefüllung und Spülung (Bilder in Anlehnung an Cosimo Sandre: «SVGWNEWS», Vortrag, suissetec Infoveranstaltung, Lostorf, 18.10.2018)
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4.4.4 Inbetriebnahme und Übergabe
Bei der Inbetriebnahme der gesamten Anlage oder der einzelnen Abschnitte müssen folgende Punkte überprüft und dokumentiert werden:
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Warmwassertemperatur im Speicher: 60 °C
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Einregulieren des gesamten Warmwasserverteilsystems auf min. 55 °C in allen warmgehaltenen Leitungen
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Warmwassertemperatur nach 7-facher Ausstosszeit: min. 50 °C
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Kaltwassertemperatur nach 30 Sekunden: max. 25 °C
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Nach dem Abschluss der Erstbefüllung und Spülung: Geruch, Geschmack und Aussehen des Trinkwassers an den Entnahmestellen prüfen.
Anschliessend kann die Anlage an den Eigentümer/Betreiber übergeben werden. Dies muss protokolliert werden.
Ab diesem Datum ist der Eigentümer/Betreiber dafür verantwortlich, dass die Trinkwasserqualität ab dem Wasserzähler einwandfrei bleibt:
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Der Eigentümer/Betreiber muss für den bestimmungsgemässen Betrieb sorgen. Falls der bestimmungsgemässe Betrieb noch nicht möglich ist, müssen mit dem Eigentümer/Betreiber geeignete Massnahmen vereinbart und durchgeführt werden. Insbesondere muss sichergestellt werden, dass der Wasserinhalt der Installation bzw. des betroffenen Leitungsabschnittes bis zum bestimmungsgemässen Betrieb alle 72 Stunden erneuert wird.
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Der Eigentümer/Betreiber hat eine Instandhaltungspflicht (👉 Unterhalt der Anlage).
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Darüber hinaus besteht für Eigentümer/Betreiber, die Trinkwasser an Endabnehmer abgeben, eine Pflicht zur periodischen, risikobasierten Selbstkontrolle (👉 Selbstkontrollkonzept der W3/E4).
Anmerkung: Zur Unterstützung der im Rahmen der Selbstkontrolle geforderten Probenahmen müssen bereits bei der Erstellung der Trinkwasserinstallation Probenahmeventile an geeigneten Stellen eingebaut werden (👉 Probenahmeventile).
Bei der Übergabe muss die Sanitärfachkraft den Eigentümer/Betreiber bzw. seinen Vertreter auf die obigen Pflichten hinweisen und ihm die Bauwerksakte zur Verfügung stellen, die alle hierfür erforderlichen Unterlagen enthält (👉 Bauwerksakte).
Eine Hilfestellung für die korrekte Durchführung der Übergabe bietet das
4.5 Schutz von Trinkwasser
In oder ausserhalb von Gebäuden gibt es immer wieder Schnittstellen, wo Trinkwasser mit Flüssigkeiten anderer Kategorien (👉 Flüssigkeitskategorien) in Berührung kommen kann. Damit das Trinkwasser auch Trinkwasser bleibt, werden Sicherheitsarmaturen für die verlässliche Trennung von anderen Wasserkategorien benötigt.
4.5.1 Flüssigkeitskategorien
Gemäss SVGW W3/E1:2013 werden die verschiedenen Flüssigkeiten je nach Art ihrer Belastung in 5 Kategorien eingeteilt:
Wasser für den menschlichen Gebrauch, das direkt einer Trinkwasserinstallation entnommen wird und den Bestimmungen der Lebensmittelgesetzgebung entspricht.
Flüssigkeit, die keine Gefährdung der menschlichen Gesundheit darstellt. Flüssigkeiten, die für den menschlichen Gebrauch geeignet sind, einschliesslich Wasser aus einer Trinkwasserinstallation, das eine Veränderung in Geschmack, Geruch, Farbe oder Temperatur (Erwärmung oder Abkühlung) aufweisen kann.
Beispiele: Trinkwasser warm, gekühlt oder mit Fruchtsäften, Suppen, Kaffee, Wasser von gekochten Lebensmitteln usw.
Flüssigkeit, die eine Gesundheitsgefährdung für Menschen durch die Anwesenheit eines oder mehrerer weniger giftiger Stoffe darstellt.
Beispiele: Heizungswasser ohne Additive, Wasser mit Frostschutzmittel, Spülwasser für Geschirr- und Küchengeräte, Spülkastenwasser, zahnärztliche Arbeitsplätze usw.
Die Abgrenzung zwischen Kategorie 3 und Kategorie 4 ist LD50 = 200 mg/kg Körpergewicht gemäss EU-Dokument 93/21 EEC vom 27. April 1993. LD50 bezeichnet die orale Dosis des Giftstoffs, die bei 50 % der Versuchsratten tödlich wirkt.
Flüssigkeit, die eine Gesundheitsgefährdung für Menschen durch die Anwesenheit eines oder mehrerer giftiger oder besonders giftiger Stoffe oder einer oder mehrerer radioaktiver, mutagener oder kanzerogener (krebserregender) Substanzen darstellt.
Beispiele: Wasser mit oberflächenaktiven Stoffen, Wasser mit Desinfektionsmittel, Wasser mit Algeciden, Heizungswasser mit Additiven, Löschzusatzmittel usw.
Flüssigkeit, die eine Gesundheitsgefährdung für Menschen durch die Anwesenheit von mikrobiellen oder viralen Erregern übertragbarer Krankheiten darstellt.
Beispiele: Regenwasser, Schwimmbeckenwasser, Waschmaschinenwasser, WC-Wasser, Wasser aus Tiertränken usw.
4.5.2 Sicherungseinrichtungen
Je nach Einsatzfall können verschiedene Sicherungseinrichtungen verwendet werden, um den Rückfluss von Nichttrinkwasser (Kategorien 2 bis 5) ins Trinkwasserversorgungsnetz zu verhindern. Die nachfolgende Tabelle gibt einen Überblick über die häufigsten Arten von Sicherungseinrichtungen.
Ausführliche Informationen zur Rückflussverhinderung sind der SVGW-Richtlinie W3/E1 «Rückflussverhinderung in Sanitäranlagen» sowie dem
Inspektion und Unterhalt der Sicherungseinrichtungen sind in den Kapiteln 11 und 12 der Richtlinie W3/E2 «Betrieb und Unterhalt von Sanitäranlagen» geregelt (👉 Unterhalt der Anlage).
Sicherungseinrichtung |
Absicherung |
Beispielprodukt Nussbaum |
Anwendungsbeispiel |
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Rückflussverhinderer EA, kontrollierbar |
Bis Kat. 2 |
Wassererwärmer, Wasserenthärter |
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Systemtrenner CA mit unterschiedlichen, nicht kontrollierbaren Druckzonen |
Bis Kat. 3 |
Direkte Heizungsnachspeisung ohne Additive |
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Systemtrenner BA mit kontrollierbarer Mitteldruckzone |
Bis Kat. 4 |
Autowaschanlage |
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Sicherheitstrennstation AB mit offenem Einlauf ≥ 2 cm |
Bis Kat. 5 |
Schwimmbadnachfüllung |
Beispiele für Sicherungseinrichtungen